Das föderale System |
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Die Bundesrepublik ist gegliedert in 16 regionale Verwaltungseinheiten: die Bundesländer. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung. Bestimmte Politikbereiche sind Ländersache, so auch die Kultur- und Hochschulpolitik. Die Bundesregierung gibt lediglich den Rahmen vor, innerhalb dessen die einzelnen Landesregierungen ihre Gesetze machen können. Die Autonomie der Hochschulen ist festgelegt im Hochschulrahmengesetz. Sie können, innerhalb der Landesgesetzgebung, die Gestaltung ihrer Lehre und Forschung selbst bestimmen. Was folgt daraus? Wer als ausländischer Bewerber zum Studium zugelassen wird, entscheidet die Verwaltung oder der Fachbereich der jeweiligen Hochschule. Promotionsordnungen sind nicht einheitlich. Wer promovieren möchte, sollte sich frühzeitig informieren, um zu wissen, was von ihm erwartet wird. Hochschulwechsel müssen gut überlegt werden. Wenn die bisherigen Studienleistungen an der neuen Hochschule nicht anerkannt werden, dann kostet das unter Umständen viel zusätzliche Studienzeit. |