Die verschiedenen Hochschularten

Wissenschaftliche Hochschulen
dienen der Forschung, Lehre und Ausbildung, haben eine eigene Hochschulverfassung mit akademischer Selbstverwaltung und das Promotionsrecht. Sie unterstehen der Aufsicht der Kultusministerien der Länder.

An
Universitäten sind in der Regel folgende Fächergruppen vertreten Medizin, Veterinärmedizin, Rechts- und Staatswissenschaft, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, philosophische, philologische und mathematisch-naturwissenschaftliche Fachbereiche, evangelische und katholische Theologie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft.

An
technischen Universitäten (TU) werden ebenfalls Philosophie, Staatswissenschaften, Psychologie, Sportwissenschaften, Geographie und außerdem folgende Fächer gelehrt:
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Mineralogie, Bauwesen, Maschinenbau, Bergbau- und Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Landbau, Gartenbau und Landeskultur.

Weiterhin gibt es Gesamthochschulen und fachbezogene Hochschulen für Medizin, Kunst, Sport, Theologie oder Pädagogik.

Fachhochschulen
gibt es erst seit 1968. Heute gibt es gut 100 staatliche sowie 37 private FHs, die staatlich anerkannt sind. Sie müssen in mindestens einer der folgenden Fachrichtungen ausbilden: Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur oder Ingenieurwesen.
Voraussetzung, um zum Studium zugelassen zu werden, ist die Fachhochschulreife (12 Schuljahre).

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Tipp: Ein Studium an einer Universität erfordert Eigeninitiative, Disziplin und selbstständiges Arbeiten. Da manche Fachbereiche nur wenige inhaltliche Vorgaben machen, ist es wichtig, sein Studienziel genau zu kennen und konsequent zu verfolgen.